In Rheinland-Pfalz wurde im September 2025 ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Die Asche von Verstorbenen darf an besonderen Plätzen aufbewahrt, im eigenen Garten verstreut oder zu einem Schmuckstück verarbeitet werden. Was bisher nur in Bremen und Nordrhein-Westfalen erlaubt war, ist jetzt auch in Rheinland-Pfalz möglich. Die Möglichkeit der freien Bestattungswahl gilt allerdings nur, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und der Bestattungswunsch mit der Totenfürsorge vereinbar ist. Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung, die für die Totenfürsorge vorliegen muss. Angehörige sind an diesen letzten Wunsch gebunden. Ist die für die Totenfürsorge beauftragte Person selbst nicht mehr handlungsfähig, muss die Urne gemäß Bestattungsgesetz auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Was ändert sich durch das neue Bestattungsgesetz in RLP
Das neue Gesetz ist im Oktober 2025 in Kraft getreten.
Hier sind die bedeutendsten Änderungen:
| Änderung | Wesentliche Inhalte |
|---|---|
| Mehr Individualität bei Bestattungsformen | Wegfall der allgemeinen Sargpflicht bei Erdbestattungen – es wird möglich, auch Tuchbestattungen zu wählen. |
| Neue Formen der Aschenbehandlung und Bestattung | • Asche kann außerhalb von Friedhöfen verstreut werden; • Teile der Asche dürfen „geteilt“ werden; • Bestattungen in Flüssen (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) sind möglich. |
| Heimische Aufbewahrung der Urne | Urne (Asche) kann zukünftig auch zuhause aufbewahrt werden. |
| Verstärkte Rolle der Bestatter & Formalien | Bestatter sollen mehr Verantwortung haben – bei Beratungen zu alternativen Bestattungsformen, bei Abschied am offenen Sarg etc. |
| Sternenkinder und besondere Regelungen | Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 g sterben („Sternenkinder“), bekommen rechtlich mehr Anerkennung und Möglichkeiten der Beisetzung.
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Welche Auswirkungen das auf Bestattungsvorsorgeverträge haben kann:
Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt typischerweise, wie und in welchem Rahmen Bestattungskosten gedeckt sind und wie die Bestattung ausgestaltet werden soll. Ob und wie Änderungen durch das neue Gesetz sich auf bestehende Verträge auswirken, hängt stark von der Form des Vertrags, den Formulierungen und dem Vertragspartner ab.
Die Totenfürsorgeverfügung ist seit rund 100 Jahren in Deutschland anerkanntes Richterrecht, gilt bundesweit und regelt verbindlich, wer über die Bestattung entscheidet. Sie hat Vorrang vor der gesetzlichen Rangfolge der Angehörigen und ist praktisch durchsetzbar – aber sie befreit nicht automatisch von der Bestattungskostenpflicht.
Fazit & Handlungsmöglichkeiten
Bestehende Vorsorgeverträge können durch das neue Gesetz Chancen bieten, flexibler zu werden – vorausgesetzt, die gewünschten Bestattungsformen sind dann erlaubt, und der Vertrag lässt Anpassungen zu.
Unser Standort liegt in der wunderschönen und historisch geprägten Hildegardregion (eingetragene Marke). nublias steht Ihnen mit Informationen zur neuen Bestattungsverordnung in Rheinland-Pfalz sowie zur Bestattungsvorsorge zur Verfügung.
